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November 2023 Termin online buchen

November 2023 – Kontroll­termin nicht ver­ges­sen!

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind – neben Ihrer eigenen Zahnpflege und der professionellen Zahnreinigung – eine der Säulen der Vorsorge. Als gesetzlich versicherter Patient können Sie einmal pro Jahr kostenlos zu uns zur Untersuchung kommen. Warum aber sind die Kontrolltermine so wichtig?

Früh erkannt, leicht gebannt

Bei den routinemäßigen Kontrollen werden Zähne, Zahnfleisch und der Mundraum sorgfältig auf Anzeichen von Erkrankungen untersucht. Das bedeutet: Erste Symptome können schon früh erkannt werden. Dies ermöglicht eine einfachere und oft auch erfolgreichere Behandlung.

Der Zustand von Füllungen und Zahnersatz wird ebenfalls überprüft. So lassen sich Folgeschäden durch beschädigte oder lockere Zahnversorgungen häufig verhindern. Ein möglicher Folgeschaden ist zum Beispiel die Entzündung des Zahnnervs aufgrund einer „undichten“ Krone, durch die Bakterien in den Zahn gelangen.

Die Routineuntersuchungen tragen somit entscheidend dazu bei, Ihre Mundgesundheit zu bewahren und aufwendige Behandlungen zu vermeiden. Auch Zahnschmerzen können Sie damit meistens vorbeugen.

Doppelter Nutzen für gesetzlich Versicherte

Sie sind gesetzliche versichert und waren in diesem Jahr noch nicht zur Kontrolle bei uns? Dann sollten Sie das bis zum Jahresende nachholen. Bei regelmäßig* wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen werden Sie von Ihrer Krankenkasse mit einem höheren Zuschuss (Bonus) belohnt, wenn einmal Zahnersatz notwendig werden sollte:

  • Bonus bei lückenloser Vorsorge in den vergangenen fünf Jahren: Erhöhung des Kassenzuschusses von 60 %** auf 70 %.
  • Bonus bei lückenloser Vorsorge in den vergangenen zehn Jahren: Erhöhung des Kassenzuschusses von 60 %** auf 75 %.

Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung.

 

* Erwachsene müssen dazu einmal jährlich, Kinder und Jugendliche (6 bis einschl. 17 J.) zweimal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung.
** Derzeit beträgt der Festzuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz 60 % (für die sogenannte Regelversorgung, eine Art „Standardzahnersatz“).

 

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